SONDERMELDUNG – Infrastrukturquote für EbAV kommt:
Anlageverordnung kurzfristig angepasst
War nicht alles, was im BRSG 2.0-Entwurf stand, auf hold? Offenbar nicht alles. Denn kurzfristig hat die Bundesregierung die Anlageverordnung angepasst – und zwar genau so, wie es in dem Gesetzesentwurf vorgesehen ist. War nicht alles, was im BRSG 2.0-Entwurf stand, auf hold? Offenbar nicht alles. Denn kurzfristig hat die Bundesregierung die Anlageverordnung angepasst – und zwar genau so, wie es in dem Gesetzesentwurf vorgesehen ist. War nicht alles, was im BRSG 2.0-Entwurf stand, auf hold? Offenbar nicht alles. Denn kurzfristig hat die Bundesregierung die Anlageverordnung angepasst – und zwar genau so, wie es in dem Gesetzesentwurf vorgesehen ist. War …