Neben Änderungen bei dem SPM führt das BRSG 2.0 auch Neuerungen bei den Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen vor. Damit werden erstmalig (temporäre) Unterdeckungen in begrenzter Höhe unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wie sie in anderen Ländern (UK, US) oder Systemen (z.B. Zusatzversorgung in Deutschland) schon seit Jahren möglich sind. Gleichzeitig sollen diese Flexibilisierungen in den Stresstests der BaFin angerechnet werden können.
Patrick Huber, PK Bewag.
Patrick Huber, Vorstand der Pensionskasse der Bewag in Berlin, will wissen, welche Folgen die Neuerungen bei den Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen haben – für die SAA, für (langfristig) höhere Erträge, für Asset-Klassen mit (kurzfristig) stärkeren Schwankungen, für hierdurch attraktive Regionen und Segmente des Aktienmarkts, für Opportunitäten bei den Illiquiden sowie für die ALM-Studien und das Risiko-Overlay. Ihm antworten Jens Kynast von Metzler, Michael Grob von Berenberg, Dennis Lehnhoff von Mercer und David Erichlandwehr von BlackRock.
Konkret lauten die Fragen Hubers:
1.: Welche Auswirkungen bietet dieser erweiterte (aufsichtsrechtliche) Rahmen für die (strategische) Asset Allocation, und können so (langfristig) höhere Erträge erzielt werden?
2.: Kann und sollte verstärkt in Klassen mit (kurzfristig) stärkeren Schwankungen investiert werden? Welche Regionen und Segmente des Aktienmarkts sind unter dem genannten Gesichtspunkt
mittelfristig attraktiv?
3.: Welche Opportunitäten bietet das für illiquide Anlageklassen, und wie können diese auf Dauer in Anlagestrategien verankert werden (z.B. Evergreens bei Private Debt)?
4.: Wie kann dieser neue Rahmen modellhaft in den ALM-Studien umgesetzt werden?
5.: Können/Sollten sich die Pensionsinvestoren die Kosten für (»bilanzschonende«) Risiko-Overlays sparen?
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.
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