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SONDERMELDUNG – Infrastrukturquote für EbAV kommt:

Anlageverordnung kurzfristig angepasst

War nicht alles, was im BRSG 2.0-Entwurf stand, auf hold? Offenbar nicht alles. Denn kurzfristig hat die Bundesregierung die Anlageverordnung angepasst – und zwar genau so, wie es in dem Gesetzesentwurf vorgesehen ist. Auch die BaFin hat schon reagiert.

Jörg Kukies, BMF. Foto: BMF.

Das kam völlig überraschend und möglicherweise unfreiwillig passend zu der heute Morgen vermeldeten Ehrung von Wesslings Paul mit dem Leserpreis der Portfolio Institutionell:

Seit gestern findet sich auf Seiten des BMF die Achte Verordnung zur Anpassung der Anlageverordnung. Zur Begründung verweist das BMF ausdrücklich auf diejenige, die schon in dem Entwurf zum BRSG 2.0 stand.

Im Einzelnen gilt nun:

Infrastrukturquote in Höhe von 5% des Sicherungsvermögens.

Erhöhung der Risikokapitalquote von 35 auf 40% des Sicherungsvermögens.

Überschreitung der Streuungsgrenzen unter Anrechnung auf die Öffnungsklausel möglich.

Im O-Ton zur Infra klingt das so:

Direkte und indirekte Anlagen zur Finanzierung von Infrastrukturanlagen und Infrastrukturunternehmen werden im Umfang von bis zu 5% des Sicherungsvermögens nicht auf die Quoten nach den Abs. 1 bis 6 angerechnet. Anlagen nach S. 1 müssen nach § 2 zulässig sein und der Errichtung, dem Ausbau, der Sanierung, der Erhaltung, dem Bereitstellen, dem Halten, dem Betreiben oder dem Bewirtschaften von Infrastruktur dienen.“

Das BMF in der Wilhelmstraße in Mitte. Foto: BMF/Hendel.

Die BaFin hat unterdessen mitgeteilt, dass eine Anpassung des BaFin-PK-Stresstests voraussichtlich im Rahmen des nächsten Stresstest im Jahr 2026 wird vorgenommen werden können.

Warum die Bundesregierung, die nun gerade wirklich andere Sorgen hat, eine solch spezielle Sache noch angefasst hat, ist unklar. Bemerkenswert und zu begrüßen ist es auf jeden Fall.

Mehr Informationen in Kürze auf PENSIONSINDUSTRIES / ALTERNATIVESINDUSTRIES.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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