Das Forum für die deutsche Private Markets Community

Neben dem BRSG 2.0. auch Standortförder- und Fondsrisikobegrenzungsgesetz:

Drei Entwürfe im legislativen Feuer

Anders als PENSIONSINDUSTRIES hat sich ALTERNATIVESINDUSTRIES eine kurze Sommerpause gegönnt, die heute zu Ende geht, und das mit einer Meldung aus der Gesetzgebung: Zwei auch für Pensionsinvestoren relevante BMF-Gesetzesvorhaben liegen als Referentenentwürfe vor – und gesellen sich zum BRSG 2.0. Beide Vorhaben sind wichtig für den Fondsstandort Deutschland. Das BMF holt sich unterdessen bereits Unterstützung.

Zwei Referentenentwürfe aus dem BMF liegen seit kurzem vor, und laut BAI trägt das Paket aus Standortförder– und aus Fondsrisikobegrenzungsgesetz „insgesamt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fonds und Investoren in Deutschland bei“. Dadurch könne privates Kapital zur Finanzierung von Infrastruktur, Wachstum, Innovation und Transformation mobilisiert werden, denn, so der BAI.

Das BMF in der Wilhelmstraße in Mitte. Foto: BMF/Hendel.

Für Infrastrukturfonds werden Nachteile und Rechtsunsicherheiten abgebaut, für Kreditfonds werden (durch die Umsetzung der harmonisierten EU-Vorgaben und flankierender Regelungen im Investmentsteuerrecht) Wettbewerbsnachteile beseitigt. Im Einzelnen:

Umsetzung in nationales Recht

Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz werden insb. die EU-weit harmonisierten Regeln für Kreditfonds in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus wird das deutsche Investmentrecht flexibilisiert, bspw. durch die Möglichkeit, künftig geschlossene Sondervermögen auch als Publikumsfonds aufzulegen. Außerdem gibt es Erleichterungen für Anbieter geschlossener Fonds in Bezug auf Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien.

Frank Dornseifer, BAI.

BAI-Chef Frank Dornseifer kommentierte: „Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist im Wesentlichen die Fortführung des Fondsmarktstärkungsgesetz der letzten Legislatur, auch wenn der Name des Gesetzes dies fast nicht vermuten lässt. Insbesondere die europaweite Harmonisierung der Regelungen für Kreditfonds, die für die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und Infrastrukturprojekten sowie der Transformation elementar wichtig sind, ist eine echte Chance: nicht nur für die deutsche Fondsbranche, sondern auch die deutsche Volkswirtschaft.“

Bisher gibt es keinerlei in Deutschland aufgelegten Kreditfonds, für Dornseifer ein echtes Defizit. Mit dem Gesetz könne Deutschland zu anderen Jurisdiktionen aufschließen.

Statuswahrend

Mit Blick auf das StoFöG begrüßt Dornseifer die das Aufsichtsrecht flankierenden Steueregelungen. Das StoFöG knüpft an das Zukunftsfinanzierungsgesetz II der letzten Legislatur an, welches ebenfalls nicht mehr verabschiedet werden konnte.

Das StoFöG stellt klar, dass Anlagen in Infrastruktur und Erneuerbare nun endlichsteuerstatuswahrend zugelassen sind; ebenso werden Kreditfonds auf Grundlage des neuen Aufsichtsrechts in die investmentsteuerrechtliche Systematik integriert, so dass bestehende Wettbewerbsnachteile – bspw. gegenüber Luxemburg – beseitigt werden. Bislang führen gewerbliche Einkünfte bei Fonds zu einem steuerlichen Statusverlust – ein signifikanter Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Fonds.

Essenziell und elementar

Der BAI hält die beiden nun vorgelegten Entwürfe mit Blick auf die im Koalitionsvertrag prominent genannte Zielsetzung, verstärkt privates Kapital für die Finanzierung von Infrastruktur, Wachstum, Innovation und Transformation zu mobilisieren, für „essenziell“, für das geplante Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für „elementar“, denn „nur mit einem klaren und wettbewerbsfähigen Aufsichts- und Steuerrahmen werden Fonds und die dahinter stehenden Investoren aus dem gesamten Bereich der Altersvorsorge die gewünschten Milliardenbeträge aus und in Deutschland investieren.“

Beirat im BMF

Übrigens hat BMF Lars Klingbeil zu dem besagte für das geplante Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gestern im Ministerium einen Beirat eingerichtet. Laut BMF sei das „Ziel, mit einem breit aufgestellten Gremium aus unterschiedlichen Perspektiven auf die Investitionen zu blicken und die bestmögliche Umsetzung öffentlicher Investitionen zu unterstützen“.

Lars Klingbeil, SPD und BMF. Foto: SPD.

Klingbeil selbst kommentierte: „Jeder Euro, den wir investieren, muss die größtmögliche Wirkung haben.“ Man darf gespannt sein.

Bitte keine weiteren Zitronen

Fondsrisikobegrenzungsgesetz, StoFöG, BRSG 2.0: Drei Referentenentwürfe also derzeit im parlamentarischen Feuer, alle drei für Pensions-Investoren relevant, alle drei Vorläufer mit dem Ende der vergangenen Bundesregierung gescheitert. Bleibt zu hoffen, dass diesmal nichts dazwischen kommt. Jedoch: Die Koalition macht zwar nicht den besten Eindruck, ist aber noch jung. Insofern darf man optimistisch sein, dass die drei Vorhaben diesmal wirklich Gesetzeskraft erlangen. Denn sonst heißt es wieder Zitronen und so… Sie wissen schon:

Das zur letzten Zwischenheadline anregende Kulturstück findet sich hier.