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BaFin-Direktorin Julia Wiens im Interview:

„Sie müssen verstehen, was sie kaufen“

Derzeit ist im Pensionswesen mal wieder besonders viel Bewegung: Nationale und europäische Regulierung, teils kritische Kapitalmärkte, nachhaltig schwache Konjunktur, und das alles vor dem Hintergrund einer immer unkalkulierbarer werdenden Geopolitik. Viel zu tun für die Aufsicht. Über Lage und Perspektive deutscher EbAV, komplizierte Investments in Immobilien, Alternatives und Gold, über erfolgte Nachschüsse und drohende Bürokratien, unerfüllte Quoten und erwartete Rundschreiben – und wen man sich genauer ansieht: Über dies und mehr spricht der Herausgeber mit der Chefin der deutschen Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht.

Julia Wiens, zunächst ganz allgemein: Ist der Sektor der deutschen Pensionskassen und Pensionsfonds stabil? Wo sehen Sie Herausforderungen?

Die Lage der Pensionskassen und Pensionsfonds hat sich durch die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre deutlich verbessert. Die Unternehmen stehen insgesamt solide da. Ich möchte jedoch nicht ausschließen, dass einzelne Pensionskassen noch Probleme bekommen – je nachdem, wie sich die Finanzmärkte weiterentwickeln. Deshalb bleiben wir wachsam.

Nachdem wir vor ca. einem halben Jahrzehnt am Rhein ein paar Schieflagen hatten, war lange Ruhe. Nun gibt es mit der Babcock PK einen neuen Fall, resultierend aus insuffizienten Real Estate-Investments – an sich nach 10 Jahren Minizins mit anschließendem, überraschend rasantem Zinsanstieg kein Wunder. Einzelfall oder ein systemisches Problem?

Das ist ein Einzelfall; dazu äußere ich mich nicht. Insgesamt ist der Markt aber gut aufgestellt.

Mehr als ein Drittel der Kassen hat Unterstützung erhalten.“

Haben wir denn bei Immobilien ein grundsätzliches Problem? Es gibt ja auch Fälle abseits der BaFin-Aufsicht, bspw. in Berlin und München, wo (internationale) Investments für Probleme gesorgt haben. Will sagen: Schlummert hier noch Einiges?

Viele Pensionskassen haben ihre Kapitalanlagestrategie in den vergangenen Jahren neu ausgerichtet. Mit Staats- oder Unternehmensanleihen konnten sie wegen der niedrigen Zinsen keine auskömmliche Rendite mehr erzielen. Daher haben sie deutlich mehr in alternative Kapitalanlagen investiert, auch in Immobilien. Gerade in diesem Bereich verfügen die Kassen übrigens immer noch über hohe stille Reserven. Was alternative Kapitalanlagen insgesamt angeht: Im Schnitt sind die Kassen mit etwa 16% in Immobilien investiert, mit rund 6% in Private Debt und mit etwas mehr als sieben Prozent in Private Equity. Das ist nicht per se verwerflich. Allerdings müssen die Unternehmen auch verstehen, was sie kaufen. Sie müssen die Risiken im Blick behalten. Alternative Kapitalanlagen stellen besondere Anforderungen an das Risikomanagement und das Liquiditätsmanagement. Das liegt an der Komplexität, der Illiquidität und der Bewertungsunsicherheit der Anlagen. Bei Unternehmen, die in erheblichem Maße in solche Anlage investiert haben, schauen wir daher sehr genau hin.

Wenn Sie sagen, dass die EbAV verstehen müssen, was sie kaufen: Wie muss ich mir das in der Aufsichts-Praxis vorstellen? Ruft die BaFin die Unternehmen an und bespricht das mit den Vorständen? Und kommt es vor, dass Sie nicht zufrieden sind, und was passiert dann?

Die Kapitalanlage ist letztlich eine geschäftspolitische Entscheidung.“

Mit einzelnen Kassen führen wir sehr intensive Gespräche. Wir lassen uns zum Beispiel die Limitsysteme, die Überwachungsprozesse oder die Herleitung der SAA erläutern. Bei Unternehmen, die erheblich in alternative Kapitalanlagen investiert sind, haben wir im vergangenen Jahr das Kapitalanlagerisikomanagement geprüft. Wir müssen uns vergewissern, dass die Unternehmen gut aufgestellt sind und wissen, was sie tun.

Die BaFin hatte ja zeitweilig vor, Immobilien im PK-Stresstest mit 25% zu stressen. Was war die Absicht dahinter und warum haben Sie davon wieder abgesehen?

Wir überarbeiten derzeit den Stresstest für Pensionskassen. Der neue Stresstest soll risikoadäquater werden und speziell die Risiken aus Gewerbeimmobilien und Unternehmenskrediten besser abbilden. Hierzu stehen wir im Dialog mit der Branche; wir möchten keinen Schnellschuss.

Das Rundschreiben wird voraussichtlich bis Ende des Jahres kommen.“

Ein wichtiger Stabilitätsanker im deutschen Pensionswesen war und ist das Commitment der Trägerunternehmen, bei Bedarf Gelder in ihre Pensionskassen nachzuschießen. Die Aufsicht kann dazu ja kein Unternehmen zwingen. Spüren Sie denn, dass durch die ökonomisch schwierige Lage, namentlich in Deutschland, die Bereitschaft der Unternehmen abgenommen hat, ihre Versorgungswerke adäquat zu kapitalisieren?

Nein, eher im Gegenteil. In den letzten Jahren hat mehr als ein Drittel der Pensionskassen Unterstützungsleistungen von ihren Trägerunternehmen bzw. Aktionären erhalten – und das teils in signifikanter Größenordnung. Wir prüfen regelmäßig, ob dieses Commitment auch weiterhin besteht und ob die Unterstützungszusagen auch tatsächlich werthaltig sind. Aktuell sieht das gut aus.

Jetzt wieder zur Kapitalanlage, Sie nannten eben Private Debt. Auch Ihr Chef hat das Thema zu Jahresbeginn klar angesprochen. Für ein paar Jahre galt das Segment unter institutionellen Investoren weltweit als der neue Anleger-Liebling. Die Fundraisings waren und sind hier enorm, und man fragt sich, wohin dieses ganze Geld sicher und ertragreich fließen soll. Nun gibt es erste Wolken aus Übersee, Stichworte First Brands, Tricolor, vielleicht auch Blue Owl et.al., und nach echter Entspannung sieht es nicht aus. Wie bewerten Sie das Thema mit Blick auf deutsche Pensionseinrichtungen? Ist das Segment noch zu wenig verbreitet, um im Zweifel ernsthafte Probleme machen zu können? Zeichnen sich solche ernsthaften Probleme überhaupt ab?

Klar ist: Die Unternehmen müssen sich angesichts der wirtschaftlichen Lage mit steigenden Kreditausfallrisiken auseinandersetzen. Wir nehmen daher besonders diejenigen Pensionskassen in den Blick, die einen hohen Anteil alternativer Kapitalanlagen in ihren Portfolios haben.

Uns ist wichtig, dass die nationalen Besonderheiten berücksichtigt werden.“

Das führt uns direkt zum nächsten Thema: In den USA, in UK, aber auch in der EU ist es erklärtes Ziel der Politik, dass institutionelle Investoren – einschließlich oder eher: vor allem Pensionsinvestoren – verstärkt in Illiquide investieren mögen (und diese sind offenbar nicht immer ganz so begeistert davon). Das betrifft in erster Linie die auch industriepolitisch und strategisch wichtige Infrastruktur. Teilen Sie als Aufsicht die Absicht von Brüssel und Berlin, dass Pensionsinvestoren sich hier stärker engagieren? Aber droht nicht wie so oft wie der Prozyklik?

Die Kapitalanlage ist letztlich eine geschäftspolitische Entscheidung. Aber nochmal: Wichtig ist, dass die Unternehmen ihre Investments verstehen und die damit verbundenen Risiken angemessen managen können. Und das Verhältnis aus Risiko und Rendite muss stimmen. Das schauen wir uns an. Die angesprochenen Infrastruktur-Investments passen von den Zahlungsströmen her übrigens gut zu den langlaufenden Verpflichtungen der Pensionskassen. Gleichzeitig kommt aber der Liquidität der Kapitalanlage eine besondere Bedeutung zu – nicht zuletzt da viele Pensionskassen für das Neugeschäft geschlossen sind. Es ist daher wichtig, dass die Pensionskassen über ein robustes Liquiditätsrisikomanagement und über ausreichende Mittel bzw. ausreichende Kapitalanlagen verfügen, die sich auch kurz- bis mittelfristig realisieren lassen.

Der minimalharmonisierende Charakter der Richtlinie sollte erhalten bleiben.“

Wo wir schon bei Infra sind: Die Branche wartet schon lange auf das Kapitalanlagerundschreiben zur Umsetzung der neuen Infra-Quote in der AnlV. Woran hakt es denn hier? Gibt es Abstimmungsprobleme mit anderen Aufsichtssektoren, wird gemunkelt?

Das überarbeitete Rundschreiben wird voraussichtlich bis Ende des Jahres kommen. Wichtig ist mir zu betonen: Die Anlageverordnung gilt ja trotzdem. Damit können die Unternehmen bereits jetzt die neuen Quoten nutzen. Es bestehen also ausreichende Freiheiten für ihre Kapitalanlage. Nach meiner Kenntnis schöpfen die allermeisten Pensionskassen die aktuell geltenden Quoten der Anlageverordnung auch gar nicht aus.

Apropos Anlageverordnung, und da fällt mir wieder Brüssel ein: Die Kommission plant gerade eine umfassende Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie. Wie bewerten Sie das Vorhaben insgesamt? Brauchen wir überhaupt eine Überarbeitung der RL? Tut’s die alte nicht mehr?

Das ist eine politische Entscheidung. Grundsätzlich verfolgt die Kommission mit der Überarbeitung der Richtlinie ein gutes Ziel – nämlich betriebliche Altersversorgung in allen Ländern der EU zugänglich zu machen, auch da, wo sie vielleicht noch nicht so verbreitet ist. Uns ist dabei wichtig, dass die nationalen Besonderheiten des Arbeits- und Sozialrechts berücksichtigt werden; auch der minimalharmonisierende Charakter der Richtlinie sollte erhalten bleiben. Und es sollte kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen.

Ich frage mich schon, wie sie das dauerhaft bewerkstelligen wollen.“

Unter anderem soll die Proportionalität in Form des Kriteriums „Size“ fallen; an Stelle der „Größe“ träte eine stärkere risikoorientierte Aufsicht. Somit könnte der Regulierungsaufwand kleine EbAV erheblich unter Druck setzen.

Julia Wiens

Geboren 1969 im west-kanadischen Vancouver, studiert Julia Wiens von 1988 bis 1994 an der Universität Bremen Mathematik. Nach dem Diplom startet sie im Finanzwesen der Securitas Gilde LV in Bremen in das Berufsleben. Weitere Stationen sind der Deutsche Ring in Hamburg (Aktuarielle Analysen) und die Basler Versicherung in Bad Homburg (Aktuariat bzw. Risikosteuerung). 2017 wird die Aktuarin in den Vorstand der Baloise (ehemals Basler) berufen, zunächst verantwortlich für das Ressort Finanzen/Kapitalanlagen, seit 2021 zusätzlich für das Ressort Lebensversicherung.

Julia Wiens, BaFin. Foto: BaFin, Matthias Sandmann.

Vor gut zwei Jahren dann der Wechsel zur Aufsicht: Im Januar 2024 wird Wiens Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. In dieser Funktion ist sie außerdem Mitglied im Board of Supervisors sowie im Management Board der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA). In der europäischen Aufsichtsbehörde sitzt sie darüber hinaus dem Digital Finance Steering Committee (DFSC) vor. Wiens ist außerdem Mitglied des Executive Committee der International Association of Insurance Supervisors (IAIS).

Aus unserer Sicht ist eine risikoorientierte Herangehensweise richtig und wichtig. Risikoorientierung und Proportionalität gehen Hand in Hand. Die entscheidenden Kriterien sind dabei Art, Umfang und Komplexität der Tätigkeiten.

Halten Sie die deutsche EbAV-Landschaft für zu fragmentiert?

Die Fragmentierung des Marktes ist für uns kein Thema, solange die Unternehmen die aufsichtlichen Anforderungen erfüllen. Aber wir haben eben über komplexe Anlageklassen gesprochen. Investitionen in alternative Kapitalanlagen erfordern zwangsläufig eine stärkere Governance. Bei kleineren Pensionskassen oder Pensionskassen, die für den Neuzugang geschlossen sind – und das ist etwa die Hälfte der Kassen unter unserer Aufsicht –, frage ich mich schon, wie sie das dauerhaft bewerkstelligen wollen.

Können EbAV denn darauf setzen, dass die deutsche Aufsicht in ihrer Praxis auf unnötige Bürokratie verzichten wird?

Ja. Wir achten darauf, dass speziell kleinere Unternehmen von unnötigem bürokratischem Aufwand entlastet werden.

Werden wir uns – so die Vorstellungen Brüssels Realität werden – beizeiten von unserer altgedienten AnlV verabschieden müssen?

Dazu kann ich nichts sagen. Das ist Sache des Finanzministeriums.

Weiter mit Brüssel: Für mich war, ist und bleibt das PEPP eine Brüsseler Niete mit Ansage. Nachdem jeder Erfolg ausbleibt, versucht man es in der Kommission nun offenbar mit der Brechstange, um den toten Gaul doch noch zu irgendeinem Erfolg zu führen. Möglicherweise auch, indem man den regulatorischen Druck auf die nationalen Pensionssystem weitern erhöht. Nur kassandrischeVerschwörungstheorie?

Grundsätzlich verfolgt die Kommission mit PEPP ein gutes Ziel, nämlich die private Altersversorgung in der EU zu stärken und mögliche Regelungslücken in den Mitgliedstaaten zu reduzieren. Der aktuelle Reformvorschlag soll mehr Flexibilität bei der Produktgestaltung und den Kosten zulassen, um PEPP für Anbieter und Sparer attraktiver zu machen.

Thema HR: Fachkräftemangel, die BaFin hat ihn ja jüngst selbst untersuchen lassen. Wie drängend ist das Thema auf der EbAV-Ebene? Macht die KI auch hier alles „besser“, im wahrsten Sinne des Wortes? Finanzdienstleister dürften schließlich auch massiv von KI betroffen sein.

Der Fachkräftemangel zählt zu den größten Herausforderungen am deutschen Arbeitsmarkt. Dem können sich auch Pensionskassen und Pensionsfonds nicht entziehen – zumal die Anforderungen an die Beschäftigten in den letzten Jahren stetig gestiegen sind. Ob sich die Situation durch KI entspannt, darüber kann ich nur spekulieren. Was ich aber sagen kann: Wir stehen dem Einsatz innovativer Technologien und speziell von KI grundsätzlich offen gegenüber. Daher ermutigen wir die Unternehmen auch, die Chancen von KI zu ergreifen – ohne dabei die Risiken zu vernachlässigen.

In diesem Zusammenhang nimmt das Konzept des OCIO aus den USA kommend nun auch in Deutschland Fahrt auf. Wie bewerten Sie diese Form des Fiduciary?

Es steht den Unternehmen frei, bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten auszugliedern. Nur ist das Risiko damit nicht vom Tisch. Für die Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben bleibt letztlich das Unternehmen verantwortlich.

Zum Schluss was Schönes: Gold! Auch in Deutschland findet sich das Edelmetall zunehmend in den Tresoren der Pensionseinrichtungen, im Ausland ohnehin. Nach fast parabolischem Anstieg ist es dieser Tage auf hohem Niveau stabil. An seiner Fähigkeit zu hoher Vola kann trotzdem kein Zweifel bestehen. Wie bewerten Sie das? Eher ein willkommener Stabilitätsfaktor oder doch eher ein neues Risiko? In die AnlV passt es ohnehin nicht so recht, richtig?

Gold und andere Edelmetalle sind für das Sicherungsvermögen ungeeignet, da sie keine laufende Rendite abwerfen. Gewinne kann man mit Gold nur über den Kurs erzielen – und wenn der stagniert oder plötzlich sinkt, sitzen die Anleger in der Falle. Dann darf man nicht auf das investierte Geld angewiesen sein.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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