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Talking Heads: Ralf Langhoff im Gespräch:

Nothing Equity matters

Die Babcock Pensionskasse ist in Schieflage, die Aufsichtsmaßnahmen laufen derzeit. PK-Vorstand Ralf Langhoff erläutert im Gespräch mit dem Herausgeber, wie es dazu kam, wie der Stand der Dinge ist und wie es weitergeht – mit Solvabilität und Eigenkapital, mit Aufsicht und Sanierung, mit Future und Past Service, mit Assets und Wiederanlage, mit null Aktien – und welche Asset-Klasse keine Probleme gemacht hat.

Ralf Langhoff, Babcock PK.

Ralf Langhoff, ist Ihre Kasse in Schieflage?

Ja. Die Babcock Pensionskasse VVaG muss in die Leistungskürzung gehen, um sich zu sanieren. Das ist das Ergebnis eines längeren Prozesses, in dessen Verlauf die Kasse in enger Abstimmung mit der BaFin ihre finanzielle Situation analysiert und die sich daraus ergebenden Lösungswege geprüft hat. Die Kasse kann das Unterschreiten der Mindestkapitalanforderungen nicht mehr verhindern und hat dies am 27. August 2025 nach § 135 Abs. 1 VAG bei der BaFin angezeigt.

In dem Paragraphen heißt es in Kurzform: Mindestkapitalanforderung nicht mehr bedeckt – Aufsicht unverzüglich unterrichten. Das wird natürlich die entsprechenden Maßnahmen nach sich ziehen, so wie in Köln damals.

Der Prozess sowie die einzuhaltenden Fristen sind gesetzlich genau geregelt. Die BaFin hat uns den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zugestellt und kommuniziert diesen nach Bestandskraft des Bescheides in einer eigenen Regelmeldung.

Weiß die BaFin, dass wir beide hier und heute sprechen?

Ja.

2022 sprachen Sie noch von dem Ziel, nach dem erfolgreichen Insourcing auch das Neugeschäft wieder aufnehmen zu dürfen. Wie kam es zu der Situation, in der die Kasse sich nun befindet?

Was die Kasse heute belastet, hat seine Ursache in den Verwerfungen auf den Immobilienmärkten in den 2020er Jahren. Unsere Kasse hatte auch während der Niedrigzinsphase der 2010er Jahre eine Garantiezusage von 3,50% zu erfüllen. Eine Absenkung des Rechnungszinses war nur durch eigene Mittel in Form von Jahresüberschüssen möglich. Die erwirtschafteten Überschüsse wurden zunächst zur Erfüllung der Solvabilitätskapitalanforderungen verwendet. Anschließend wurde ab 2014 neben der weiteren Verstärkung des Eigenkapitals eine pauschale Deckungsrückstellung angespart. Durch diese konnte der Rechnungszins mit dem Jahresabschluss 2019/2020 auf 3,25 % abgesenkt werden. Um diese Erfordernisse unter dem damals gegebenen Rahmenbedingungen zu erzielen, wurden alternative Anlageklassen mit höheren Renditechancen, aber eben auch höheren Anlagerisiken gewählt.

Gerade in der Projektentwickler- und Baubranche gab es viele Insolvenzen.“

Dies war möglich, weil entsprechendes Risikokapital in Form von Eigenkapital und Reserven zur Verfügung stand. Und tatsächlich ist es gelungen, den ambitionierten Garantiezins zum Vorteil der Versicherten – trotz Niedrigzinsphase – zu erwirtschaften.

Und dann kam die Zinswende.

Und nicht nur die. Mit den 2020er-Jahren, besonders ab 2022, veränderten sich die Rahmenbedingungen fundamental. Der Zinsanstieg, der Krieg in der Ukraine, die unsteten Kapitalmärkte, die Inflation – es kam viel zusammen. Doch vorneweg die schnellen Anhebungen der Zinsen durch die EZB führten insbesondere auf den Immobilienmärkten zu erheblichen Verwerfungen. Es kam zu Bewertungsverlusten und zu einer historisch hohen Zahl angemeldeter Insolvenzen, die auch das Ergebnis der Babcock Pensionskasse belastet haben. Wir mussten einige unserer Kapitalanlagen abschreiben. Die Reserven wurden aufgezehrt, und um den resultierenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, mussten wir einen Großteil unseres Eigenkapitals investieren. Dies führte zur Unterschreitung der Solvabilitätskapitalanforderung.

Klingt nach dem Szenario, das wir seinerzeit aus Köln und auch jüngst auch aus verschiedenen bVW kennen. Wie genau sahen die Probleme im Real Estate aus? Gab es Mini-Benkos?

Ralf Langhoff, Babcock PK, und der Herausgeber (re., overdressed) …

Die Entwicklungen im Immobilienbereich waren in den vergangenen Jahren generell herausfordernd. Die Branche stand unter erheblichem Druck durch den abrupten Zinsanstieg, gestiegene Baukosten, Materialknappheit – und das unter Zeitdruck. Hinzu kam eine deutlich restriktivere Finanzierungspraxis der Banken. Viele Projektentwickler sind dadurch in Schwierigkeiten geraten, andere hatten wahrscheinlich Geschäftsmodelle, die dauerhaft nur unter einem Niedrigzinsumfeld funktionieren konnten. Gerade in der Projektentwickler- und Baubranche gab es viele Insolvenzen. Die meisten Marktteilnehmer wurden schlicht vom Kapitalmarktumfeld überrollt.

Ist das eher ein Thema bei Bestandsimmobilien oder bei Projektentwicklungsfonds? Ihr Real Estate Portfolio – die volle Quote, nehme ich an – ist breit: ein Logistik-/Retailfonds, ein europäischer Bürofonds, dann Light Industrial, Data Center, ein Österreich-Fonds und noch ein Fonds für Offices, diesmal in Osteuropa, außerdem altersgerechtes Wohnen, etwas Oberhausen-Home-Bias auch – und schließlich Ferienimmobilien auf dem schönen Rügen. Wo genau poppten denn nun die Probleme auf?

Die Ferienimmobilien sind nur ein kleiner Baustein und haben immerhin geliefert. Was aber viel wichtiger ist: Unsere Immobilienanlagen sind breit diversifiziert, und wir haben in den vergangenen Jahren mit den überwiegend bestandsorientierten Immobilienfonds solide Renditen erzielt.

Schwieriger war die Situation im Bereich der Immobilienprojektentwicklung. Dieser ist besonders stark von den beschriebenen Entwicklungen betroffen. In der Folge geraten viele Projektentwickler in Liquiditätsengpässe, was sich in sinkenden Kursen, Verzögerungen und teilweise dem Scheitern einzelner Projekte widerspiegelt. Zudem kommt es vermehrt zu Zwangsverwertungen, weil Zeitpläne und vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden können. Die Krisen der vergangenen Jahre – von Corona über geopolitische Konflikte bis hin zu Inflation und Zinswende – haben diese Entwicklungen zusätzlich verstärkt.

Grundsätzlich gilt: In Immobilien-Spezialfonds mit mehreren Anlegern kann in einer solchen Situation – auch regulatorisch getrieben – eine Art spieltheoretisches Gefangenendilemma entstehen, weil Quoten reduziert werden müssen und für jeden einzelnen Anleger ein Interesse eines bevorzugten Exits besteht, dieses wiederum aber für alle gilt, und deshalb auch alle an einer kollektiven Lösung zum Exit interessiert sein müssen. Wie ist das bei Ihnen?

Sitz der Babcock PK in Oberhausen.

Wir selbst spüren diese Effekte bislang nur in einem einzigen Fonds. Aber auch hier sind wir sicher, dass eine zielführende, wertschonende Lösung durch das Fondsmanagement gefunden wird. Aber ganz allgemein kann dieses „Gefangenendilemma“ gerade in Immobilien-Spezialfonds mit mehreren institutionellen Anlegern entstehen, besonders in Stress-Situationen.

Wenn einzelne Anleger aufgrund regulatorischer Vorgaben, Liquiditätsanforderungen oder bilanzieller Steuerung Quoten reduzieren müssen und Anteilsscheine zurückgeben, kann dies andere Investoren veranlassen, ebenfalls über einen Exit nachzudenken. Dadurch geraten einzelne Fonds unter Druck, weil kollektive Lösungen oder koordinierte Verkaufsprozesse nicht mehr möglich sind.

Bei anstehenden Prolongationen entsteht zusätzlicher Druck.“

In solchen Fällen kann es – abhängig von der Struktur des Fonds – zu Abwicklungen kommen oder zu abgestimmten Verkäufen des Immobilienportfolios, um Risiken zu begrenzen und Werte zu sichern.

Bleiben wir noch einen Moment bei der allgemeinen Betrachtung der Immobilienmärkte. Welche Rolle spielen Leverage und Prolongierung? Brandbeschleuniger?

In der Niedrigzinsphase war der Leverage-Effekt ein attraktives Instrument, und viele Immobilienfonds haben den zulässigen Loan-to-Value-Korridor konsequent ausgeschöpft, um Renditen zu optimieren.

Mit dem abrupten Zinsanstieg hat sich dieser Effekt jedoch umgekehrt: Die höheren Refinanzierungskosten lassen den Leverage-Vorteil weitgehend verpuffen. Bei anstehenden Prolongationen entsteht zusätzlicher Druck, weil Kredite oft zu deutlich ungünstigeren Konditionen verlängert werden müssen.

Brandbeschleunigend kann es insbesondere dann wirken, wenn gleichzeitig Bewertungen sinken, Rückführungsforderungen bestehen oder zusätzlich Kapital für Sanierungen, Leerstandsreduktion oder ESG-Anpassungen erforderlich wäre. In solchen Situationen sind viele Investoren zurückhaltend, was die Innenfinanzierung mit neuem Kapital erschwert. Zudem verlängert sich in einem schwachen Markt die Lebensdauer von Fonds häufig, weil Verkäufe nicht wie geplant möglich sind – was die Abhängigkeit von Prolongationen auf den Exit-Zeitpunkt verstärkt. Eine Entspannung beim Zinsniveau würde vielen Fonds spürbar Luft verschaffen.

Und das gegenwärtige Marktumfeld, um einen Immobilienfonds zu liquidieren, ist nicht gerade ganz optimal. Die hier wirkende Eskalationsmechanik: Gleichgerichtete Investorenkreise, aber Vielfalt der Interessen. Kommt man auch aus regulatorischen Zwängen heraus in die Lage, Assets zu veräußern, die man an sich gar nicht veräußern wollen würde? Welche Rolle spielen die Stresstests?

BABCOCK PENSIONSKASSE VVaG

1954, mitten im Wirtschaftswunder, gründet die damalige Deutsche Babcock & Wilcox Dampfkesselwerke AG (die spätere Babcock Borsig AG), als Trägerunternehmen die Kasse als Konzern-Pensionskasse. Knapp 50 Jahre später, im Sommer 2002, gehen die Babcock Borsig AG und viele Mitgliedsfirmen in die Insolvenz.

2004 erhält die Kasse die Genehmigung als überbetriebliche, bundesweit tätige und branchenunabhängige Pensionskasse. 2008/2009 scheitert eine geplante Bestandsübertragung auf die Swiss Life Pensionskasse AG. 2010 übernimmt Mercer die Verwaltung der Babcock Pensionskasse, 2019 kehrt man zur Eigenverwaltung zurück.

Die Kasse, gut 500 Mio. Euro schwer, verwaltet die bAV für fast 5.400 Anwärter und fast 9.300 Rentner. Baz

Zunächst einmal zu unserer Situation. Die Erfüllung der Stresstests spielte für uns schon immer eine zentrale Rolle. In der aktuellen Lage – ohne Eigenkapital und mit erheblich verschärften Marktbedingungen – ist das auf absehbare Zeit für uns nicht mehr möglich. Daher konzentrieren wir uns darauf, risikobehaftete Anlagen geordnet zurückzuführen, ohne Risikoabschläge durch Notverkäufe in Kauf zu nehmen. Das machen wir in enger Abstimmung mit unseren Wirtschaftsprüfern und der BaFin.

Noch 2022 waren wir auf einem guten Weg“.

Wenn man die Frage ganz allgemein beantworten möchte, dann kann es natürlich schon dazu kommen, dass man aus regulatorischen Zwängen heraus Assets veräußern muss, die man eigentlich gar nicht veräußern möchte. Aber das sind nun mal die Spielregeln. Die Aufsicht hat von jeher das Bestreben, Risiken in einem zumutbaren Maß zu erlauben. Ich als Anleger habe das Bestreben, risikobewusst Chancen zu nutzen. Im Zusammenspiel beider sollte ein vernünftiges Maß gefunden werden, bei dem Risiko und Sicherheit vernünftig verteilt sind. Dass die Meinungen darüber, wie dieses vernünftige Maß aussieht, auseinandergehen können, ist doch klar. In der bAV hat man daher zurecht entschieden, dass der Sicherheit sehr viel Gewicht beigemessen wird.

Nehmen Sie uns nochmal mit in die Details. Wie kam es zur heutigen Situation?

Die Kasse darf bereits seit 2005 kein Neugeschäft mehr tätigen. Im Rahmen der ersten Sanierung 2006 hat die BPK sämtliche bilanzielle Eigenmittel verloren.

Dann kam die Lehmann-Pleite 2008 und in der Folge die langanhaltende Null- und Niedrigzinsphase. Spätestens jetzt war klar, dass der Rechnungszins deutlich reduziert werden musste. Sie dürfen nicht vergessen, mit unserem damaligen Rechnungszins von 3,5% standen wir vor der Herausforderung, in der Kapitalanlage dennoch eine Nettoverzinsung von 3,8% zu erzielen, um sämtliche Bedarfe zu decken.

Einen ersten Erfolg erzielten wir 2014. Zum 30. September erfüllten wir wieder die Solvabilitätskapitalanforderung, komplett finanziert durch überrechnungsmäßige Erträge. Im Jahr 2020 konnten wir schließlich den Rechnungszins erstmals absenken, von 3,50 auf 3,25%. Unser Ziel war es, unter die 3% zu kommen. Auf dem Weg dahin haben wir im Rahmen des aufsichtsrechtlich Zulässigen und risikotechnisch Tragbaren neben festverzinslichen Wertpapieren insbesondere auf Immobilieninvestitionen und alternative Investments in den Anlageklassen Private Equity, Private Debt und Infrastruktur gesetzt. Im Immobiliensektor investierten wir sowohl in bestehende Immobilien als auch in Immobilienprojekte, einschließlich einiger Mezzanine-Finanzierungen mit hohen Renditechancen. Ähnliches gilt für alternative Investments, die zusätzliche Prämien für ihre Illiquidität versprachen. Und noch 2022 waren wir mit einer Eigenmittelausstattung von 143 Prozent (32 Mio. Euro) auf einem guten Weg.

Wir haben in den letzten beiden Abschlüssen Fehlbeträge von 22,7 Mio. Euro mit EK ausgeglichen.“

Doch dann kamen Corona und Krieg innerhalb kürzester Zeit. Die Inflation und die Baupreise stiegen massiv, die Lieferketten wurden unsicherer, die Zentralbanken erhöhten drastisch und schnell die Leitzinsen. Das führte zu den erwähnten Marktverwerfungen gerade in der Immobilienbranche, auf die niemand vorbereitet sein konnte. Die Refinanzierung von Immobilienprojekten und weiteren alternativen Investments verteuerte sich teilweise massiv. Dadurch gerieten auch einige Investitionen der BPK in Schieflage. Unter dem Strich haben wir in den letzten beiden Jahresabschlüssen Jahresfehlbeträge in Höhe von insgesamt 22,7 Mio. Euro mit Eigenkapital ausgeglichen. Was jetzt noch an Eigenmitteln verfügbar ist, werden wir im Rahmen der Leistungskürzung einsetzen und auch der Langlebigkeit der Versicherten (Biometrie) Rechnung tragen.

Wie gehen Sie nun mit diesen faulen Assets um? Wie sehen die groben Größenordnungen bei den betroffenen Assets aus?

… Ende November in Köln am Rhein.

In der aktuellen Sanierungssituation ohne Eigenkapital dürfen keine drohenden Risiken mehr in der Bilanz verbleiben. Gleichzeitig müssen wir – mit Blick auf das Übersanierungsverbot – auch vermeiden, Abschreibungen auf Grundlage von bloßen Vermutungen vorzunehmen. Deshalb haben wir der handelsrechtlichen vorsichtigen Bewertung in den Jahresabschlüssen Rechnung getragen und die betroffenen Kapitalanlagen – zum Teil auch vollständig – abgeschrieben. Wir haben zudem die Vollstreckung bestehender Sicherheiten angestrebt und gleichzeitig Restrukturierungsmaßnahmen ergriffen. Der exakte Umfang wird erst mit den Jahresabschlussarbeiten im März 2026 feststehen.

Wie ist die Lage bei anderen Alternatives, PE, PD, Infra?

In alternative Investments – also Private Equity, Private Debt und Infrastruktur – sind wir schon seit 2013 investiert und waren schon frühzeitig dabei. Ziel war es, höhere Renditen bei geringerer Volatilität als Aktien zu erzielen. In Bezug auf unsere Liquidität war das gut machbar. Gleichzeitig haben wir unsere Aktienquote niedrig gehalten, aktuell liegt sie sogar bei null.

Die Fonds, die wir über Dachfonds halten, entwickeln sich im Wesentlichen wie prognostiziert. Natürlich verschieben sich bei Private Equity in der aktuellen Situation einzelne Exit-Szenarien nach hinten, aber grundsätzlich war die Entscheidung, in diesen Bereich zu investieren, richtig. Im Bereich Private Debt beobachten wir, dass das zurückhaltende Verhalten traditioneller Banken zunehmend Platz für qualifizierte Private Debt Manager schafft. Das eröffnet größere Möglichkeiten und bessere Qualität bei den Investments. Und bei Infrastruktur erwarten wir, dass wir von den staatlichen Investitionsprogrammen profitieren werden.

Also haben Sie in den Segmenten PE, PD, Infra keine Assets, die Probleme machen?

Bisher tatsächlich nicht. Wir agieren über Dachfonds, die jeweils über mehrere Manager sehr breit gestreut sind.

Als einzelner Investor können wir keine isolierten Schritte einleiten.“

Gibt es bei den faulen Assets auch Fälle, wo Sie zivil- oder strafrechtliche Schritte erwägen, bspw. gegen Entwickler?

Wir sind verpflichtet, sämtliche Ansprüche im Interesse unserer Versicherten zu prüfen und – sofern erforderlich – auch rechtlich durchzusetzen. Das kann die Verwertung von Sicherheiten ebenso umfassen wie zivilrechtliche Schritte.

In einigen Mezzanine-/Projektentwickler-Strukturen stehen bestimmte Verantwortliche aktuell stärker im Fokus, und über unsere Spezialfonds werden rechtliche Schritte verfolgt. Da diese Prozesse grundsätzlich für den gesamten Anlegerkreis laufen, können wir als einzelner Investor jedoch keine isolierten Schritte einleiten.

Wie sehen nun die wichtigen Kennziffern der Kasse, EK, Solva, Rechnungszins, stille Lasten bzw. Reserven etc. aus?

Die wesentlichen Kennziffern werden sich mit dem kommenden Jahresabschluss deutlich verändern. Wir werden das vorhandene Eigenkapital sowie relevante Reserven, wie die pauschale Deckungsrückstellung, einsetzen müssen, um die notwendigen Leistungskorrekturen so moderat wie möglich zu halten. Mit dem Jahresabschluss wird das Eigenkapital auf Null stehen. Im Masterfonds verbleiben nur noch sehr geringe stille Reserven, während wir in einzelnen Assets nur noch geringe stille Lasten ausweisen werden.

Höhere Renditen aus chancenreichen Kapitalanlagen sind jetzt nicht mehr möglich.“

Diese Situation ist eine direkte Folge der aktuellen Markt- und Krisenlage. Für die nahe Zukunft ist entscheidend, dass keine weiteren Risiken durchschlagen. Gegen externe Schocks wie geopolitische Entwicklungen oder neue Krisen ist letztlich niemand vollständig gefeit, aber wir tun alles, um die Kasse stabil in die Zukunft zu führen.

Der derzeitige Rechnungszins von 3,25 % wird in Abstimmung mit der BaFin auf ein adäquates risikogerechtes Niveau abgesenkt.

Was heißt das Ganze jetzt für Ihr weiteres Vorgehen?

Das grundsätzliche Problem ist, dass die Möglichkeiten der BPK, Eigenkapital aufzubauen und damit den Rechnungszins abzusenken oder die Biometrie zu verstärken, sehr eingeschränkt sind. Eine Absenkung des Rechnungszinses durch Neugeschäft mit geringerem Garantiezins ist nicht möglich, da die BPK seit 2005 kein Neugeschäft tätigen darf. Die Erzielung von höheren Renditen aus chancenreichen Kapitalanlagen ist aus Gründen der Risikotragfähigkeit jetzt nicht mehr möglich. Der damit einhergehende Abbau von Risiken in unseren Kapitalanlagen ist Teil der gesetzlichen bzw. aufsichtlichen Auflagen und ist auch in unserer derzeitigen Geschäftsstrategie berücksichtigt. Und da die monatlichen Rentenzahlungen die Beitragszahlungen übersteigen, war auch der Kapitalaufbau durch Beitragseinnahmen kein gangbarer Weg.

Bleiben noch die Trägerunternehmen?

Am Ende blieben der Kasse zwei Optionen offen: Entweder gelingt es, die Trägerunternehmen für eine Sanierungsbeteiligung zu gewinnen, oder als ultima Ratio: Die Babcock Pensionskasse muss die Leistungen kürzen.

Und die TU waren zu Nachschüssen nicht bereit?

Zunächst hatte das Management der BPK versucht, die Trägerunternehmen für eine Beteiligung an der Sanierung zu gewinnen und durch Gründungsstockdarlehen neues Eigenkapital aufzubauen. Das hätte einerseits die Pensionskasse auf dem Kapitalmarkt wieder handlungsfähig gemacht. Den Unternehmen hätte dieser Weg andererseits die Perspektive geboten, ihre Darlehen auf Zeit verzinst zurückbezahlt zu bekommen. Dafür hat die Pensionskasse zunächst das Gespräch mit den größten Trägerunternehmen gesucht, ohne die eine Sanierung durch Gründungsstockdarlehen nicht realisierbar ist. Doch nach sorgfältiger wirtschaftlicher und finanzieller Analyse hat sich ergeben, dass der mit einem Darlehen verbundene Liquiditätsabfluss für die großen Träger nicht darstellbar ist.

Bleibt also die Leistungskürzung. Future und Past Service nehme ich an?

Ja, so ist es. Mit der Leistungskürzung greift die Einstandspflicht des Arbeitgebers. Und bis auf wenige Ausnahmen haben die Versicherten im Hintergrund ein Unternehmen stehen, das dann für den Ausgleich der Kürzung einstehen muss.

Das müssen die TU aber bilanzieren?

Ja. Und auf die Unternehmen kommen neben der finanziellen Belastung auch administrative Aufwände zu, die mit der Verwaltung der Arbeitnehmer und Rentner durch die Einstandspflicht anfallen.

Auch das kennen wir aus Köln. Da nicht mehr für alle Berechtigten Arbeitgeber da sind, wird punktuell auch der PSV tangiert?

Das kann in Einzelfällen zutreffen.

Die Bestände werden weiter betreut.“

Nochmal zum Grundsätzlichen. Wir sind hier in der bAV, und anders als im Sachgeschäft bedeutet der Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb gerade nicht dessen Einstellung. Hier geht also nun der Run-off weiter, der ja schon seit 2005 mit der Untersagung des Neugeschäfts läuft. Ändert sich durch den absehbaren Entzug der Geschäftserlaubnis nun in der Praxis – abseits des Asset Managements – überhaupt viel für Sie?

Die Bestände werden weiter betreut und die Leistungen bis Oktober 2026 in unveränderter Höhe ausgezahlt. Die Entscheidung über die Höhe der Leistungskürzung wird im Frühjahr 2026 durch die Vertreterversammlung getroffen, wenn alle Zahlen für das Geschäftsjahr vorliegen und entsprechend geprüft sind. Darüber werden wir dann alle Rentnerinnen und Rentner sowie alle Leistungsanwärterinnen und Anwärter unaufgefordert und, gemäß der gesetzlich festgelegten Fristen informieren.

Dabei sind mir zwei Dinge besonders wichtig: Zum einen der Umstand, dass wir Leistungen kürzen müssen, damit die lebenslange Auszahlung von Betriebsrenten sichergestellt werden kann, auch wenn die Auszahlung unsererseits niedriger ausfällt als erwartet. Und nochmal: Was fehlt, muss durch den Arbeitgeber ausgeglichen werden. Zum andern, alle Beteiligten können sich darauf verlassen, dass wir sehr geordnet und in engster Abstimmung mit der BaFin vorgehen werden. So bedauerlich der Schritt ist, so zeigt das geordnete Verfahren gleichwohl, dass das System bAV in Deutschland gut aufgestellt und in der Lage ist, Risiken für die Versicherten wirkungsvoll einzuhegen und zu begrenzen.

So richtig mit der Brechstange, zum Beispiel beim Rechnungszins, vorgehen dürfen Sie gar nicht? Das Stichwort Übersanierung fiel schon. Erklären Sie das bitte.

Der Rechnungszins muss niedrig genug angesetzt werden, dass die Auszahlung der – dann gekürzten – Leistungen auch in Zukunft nachhaltig gewährleistet ist. Aber er darf auch nicht künstlich zu niedrig angesetzt werden, nur um zusätzlich stille Reserven und Sicherheitspuffer aufzubauen. In Abstimmung mit der BaFin achten wir darauf, dass der neue Rechnungszins angemessen, realistisch und rein bedarfsorientiert ist. Also so hoch, wie es die wirtschaftliche Lage zulässt, ohne eine Übersanierung zu erzeugen.

In der Kapitalanlage dürfte nun sehr wohl einiges anders werden. Wie werden Ihre SAA und Ihr Asset Management aussehen (müssen)? Sie deuteten es schon an: Ihre Spielräume werden nun wahrscheinlich eng. Nun kommt auch der Fixed Income Lock-in?

So sieht es aus. Die Wiederanlage wird nur dort ihre Platzierung finden. Es wird noch einige Jahre dauern bis illiquide Bestände, insbesondere Immobilien, reinvestiert werden können oder auch die Dachfondsinvestitionen in Private Equity, Debt und Infrastruktur abgebaut worden sind.

Ist es nicht lustig, dass Sie aus dem Systemzwang nun in eine SAA gehen müssen, die – hätten Sie diese vor 2022 gehabt – zu ähnlichen Problemen geführt hätte, wie wir sie heute sehen?

Im Konjunktiv mag das so sein. Unser Alltag steht im Indikativ. Und der sagt, dass wir jetzt die Aufgabe haben, dafür zu sorgen, dass unsere Leistungsberechtigten und Leistungsbezieher regelmäßig ihr Geld bekommen. Und das werden wir tun.

Die Babcock PK ist m.W. ja auch Dienstleister für andere Kassen? Welcher Art sind diese Leistungen, und wie ist hier die Perspektive?

RALF LANGHOFF

Bankkaufmann und Betriebswirt VWA Ralf Langhoff arbeitet seit 1990 in der Finanzdienstleistung, zunächst im Bankwesen, seit 2014 bei der Babcock PK. Seit jeher dort tätig in der Kapitalanlage, tritt Langhoff Anfang 2020 in den Vorstand der Kasse ein, zuständig u.a. für Admin und Accounting/Controlling. Anfang 2023 übernimmt er den Vorstandsvorsitz von Hans-Hermann Vowinkel und damit auch das Ressort der Kapitalanlage. Dem Vorstand gehören außerdem Leonard Ronig und Mark Walddörfer an. Baz

Aktuell führt die Kasse als Dienstleister für andere Pensionskassen die Verwaltung der Kapitalanlagebestände im Nebenbuch und das daraus resultierende Meldewesen durch. Ob wir das auch weiterhin dürfen, kann ich gegenwärtig nicht beantworten.

In Köln mussten die Vorstände damals gehen – aus Gründen – und Olaf Kesse und Robert Müller übernahmen. Sie und die Kollegen Leonard Ronig und Mark Walddörfer bleiben im Amt? Sind Sie dann künftig Vorstand oder Liquidator?

Wir sind alle drei weiter im Amt und erfüllen unsere Aufgaben vollumfänglich. In der Abwicklungsphase werden wir den Geschäftsbetrieb fortsetzen. Wir stehen auch weiterhin in vollem Umfang unter der Aufsicht der BaFin.

Unserer Auffassung nach müssen wir als kleinerer Versicherungsverein im Sinne des § 210 VAG den Zusatz „in Liquidation“ nicht in der Firmierung führen – analog der Caritas Pensionskasse VVaG – somit bleiben wir Vorstände.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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